Frühlings Newsletter 2023

Generalversammlung Save the Date

Die heurige Generalversammlung samt Rahmenprogramm wird vom

02. – 03. Oktober 2023

stattfinden.


Save the Date Tag des Denkmals 2023

Der Tag des Denkmals 2023 findet unter dem Motto denkmal [er:sie:wir] leben | 100 Jahre Österreichisches Denkmalschutzgesetz 

am 24. September 2023 in ganz Österreich statt.


Interview Landeskonservatorin OÖ

©VHGÖ

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Villa Lanna in Gmunden

Die Villa Lanna in Gmunden, die ihre Existenz einem humanistisch orientierten Auftraggeber verdankt, ist eine der bedeutendsten Villenanlagen des Historismus, und nur wenige Beispiele einer vollständig erhaltenen Villa können die Wohnkultur der letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts so veranschaulichen wie diese. Ihre intakte Überlieferung und ihr bis heute bewahrtes authentisches Aussehen sind der von den Nachkommen des Bauherrn, der Familie Trauttenberg, gewahrten Tradition geschuldet.

Im Jahr 1870 hatte der Prager Großindustrielle, Kunstsammler und Mäzen, Adalbert Ritter von Lanna[1] – wohl auch in Erinnerung an seine Vorfahren aus Ebensee – das Bauerngut „Michl am Lehen“ erworben und beauftragte 1872 mit der Planung seines Sommerdomizils in Gmunden den Architekten Gustav Gugitz, der zu dieser Zeit schon im Umfeld führender Ringstraßenarchitekten baute. Neben seinen Aufträgen von Philipp Haas & Söhne für Bauten in Wien und Mailand wurde er nach dem Tode von Eduard van der Nüll und August Sicard von Sicardsburg als deren Schüler gemeinsam mit Josef Storck mit der Fertigstellung der Wiener Oper betraut und schuf 1873 den Kaiserpavillon auf der Wiener Weltausstellung. Gugitz hatte schon früh Interesse an der italienischen Renaissance gezeigt, die mit Sempers Theorien für die deutsche Architektur formale Bedeutung erhielt. Ideologisch stand dieser Stil für seine Assoziation mit dem Humanismus und dem damit verbundenen Bild vom emanzipierten Individuum. In Lanna selbst, der das Bauprogramm mitbestimmte, wird man einen humanistischen Denker zu sehen haben.


[1] Zur Sammlung Lanna s.Therese Backhausen, Industrieller-Humanist-Sammler-Mäzen, Geschichte und Bedeutung der Sammlung Adalbert Freiherr von Lanna, in: Verein Historische Gebäude Österreich,  Jahresausgabe 2018, S. 56 ff

Die Villa Lanna in Gmunden ist ein Beispiel jenes Abschnittes des letzten Drittels des 19. Jahrhunderts, der das Bemühen um Stilreinheit besonders thematisierte. Auf der Suche nach objektiver Richtigkeit orientierte man sich an Epochen, in denen sich der jeweilige Stil scheinbar in seiner idealen Reinheit darbot. Gugitz orientierte sich mit diesem Bau – Blockbau, sich kreuzende Symmetrieachsen und ein damit verbundener Zentralraum – an der italienischen Renaissance des Cinquecento, die bereits mit Gottfried Sempers Adaptierung palladianischer Grundprinzipien mit der Villa Rosa Eingang in die Dresdner Villenarchitektur gefunden hatte und wahrscheinlich auf Gugitz wirkte. Obwohl die Villa Lanna in ihrer Fassadengestaltung den Prinzipien des strengen Historismus folgte, weist der barockisierende, den Bau nobilitierende Turmaufbau bereits auf den Späthistorismus hin.

Dass sich die Malerei „als leicht verfügbares und mühelos steuerbares Medium der wirtschaftlich mächtigen Kräfte“ erweist, wird schon anhand der Wiener Ringstraßenbauten festgestellt.[1] Auch Lanna gibt, wie der Bauherr der Renaissance, ein individuell zugeschnittenes Programm vor, das seinen Stellenwert als Industriebaron und Kunstmäzen einräumt. Mannigfache Bemalungen in den Repräsentationsräumen offenbaren seine Arbeitsgebiete, Begabungen, Leistungen und Tugenden. Für die Dekorationsmalerei pompejanischer Provenienz wurde der Tessiner Pietro Isella engagiert, der sein Talent schon an der Oper, dem Naturhistorischen Museum, der Altlerchenfelder Kirche, der Hermesvilla, am Kaiserpavillon von 1873, im Tschechischen Nationaltheater in Prag u. v. m. demonstrieren konnte.

Jeder Raum zeigt verschiedene Motive und Botschaften, und im Billardzimmer öffnen erst kürzlich freigelegte Malereien Ausblicke auf illusionistische Lauben und Terrassen. Durch bemalten Stuck imitieren einige Räume intarsierte Kassettendecken, in deren Ornamentik immer wieder Lannas Wappen, das geflügelte Ruder, eingebunden ist.

Auch zur Ausstattung des Speisesaales leistet die farbige, aus dem antiken Repertoire zitierende Groteskenmalerei, die mit den szenischen Darstellungen harmoniert und diese wie ein Netz umspannt, einen wesentlichen Beitrag. Wie weitverzweigt die Verbindungen eines Architekten und Bauherrn in der Monarchie waren, dokumentieren die Fresken dieses Raumes. In Heinrich Gärtner fanden Gugitz und Lanna einen Dresdner Landschaftsmaler, der zur Ausstattung der Semperoper genauso beitrug wie zu jener des Leipziger Museums oder der Villa Brockhaus. Hier in Gmunden griff er mit einem Freskenzyklus aus Apuleius’ „Amor und Psyche“ auf ein Märchenthema zurück. In Lannas übrigens zeitgleich entstandener klassizistischer Villa in Prag Bubeneč, erbaut von Anton Barvitius, thematisierte Gärtner im Speisezimmer wiederum die Gegend am Traunsee. Dass sich mit diesem Amor-Psyche-Zyklus motivische Rückgriffe auf die italienische Hochrenaissance verbinden, vermitteln einige Szenen, die sich an Schöpfungen Raffaels für die Farnesina in Rom anlehnen. Gärtner versetzt seine Protagonisten in eine arkadische Landschaft, die wie geschaffen ist, sich „die Villa als Ideal“ hineinzudenken. Dies vermittelt Stimmung.

Ein anderer Stimmungsträger ist das Vestibül, an das sich das offene Treppenhaus mit einer marmornen Prunktreppe anschließt und das, vergleichbar mit der Villa Toscana, in den Dachbereich reicht und von dort belichtet wird. Es ist nicht nur geometrische Mitte, sondern auch gestalterischer Höhepunkt. Für die ikonographische Ausstattung erweist sich auch hier wiederum der Reichtum der antiken Mythologie als Chiffrierung von Lannas Selbstverständnis. Sekundäre Lichtquelle ist das farbige Glasfenster am Stiegenaufgang, eine Kooperation von Pietro Isella und dem Glasmaler Carl Geyling, dessen Arbeiten sich im Schloss Laxenburg, im Stephansdom, in der Weltausstellungsrotunde von 1873 sowie in den sakralen Bauten Ferstels wie der Votivkirche und in der Kapelle des benachbarten Schlosses Württemberg finden. Solche Lichtquellen bewirken Stimmungserlebnisse, deren komplexe Folge je nach Tageszeit eine Steigerung vom düsteren Entree über das dämmrige Erdgeschoss bis zum hellen, heiteren Obergeschoß erfährt.

Dass Lanna sich am Villenpadrone der Renaissance, dessen Villa in erhöhtem Terrain ein Herrschaftsmonument darstellte, sowie am damit verbundenen Anspruch orientierte, wird angesichts der Lage seines Hauses sichtbar. Auf ansteigendem Terrain, auf aufgeschüttetem Gelände, am „point de vue“, richtet sich dieses axial auf Schloss Ort, den Traunsee und den Traunstein aus und präsentiert sich am Ende eines regelmäßigen, barockisierenden Gartenparterres. In direkter Konfrontation kontrastiert der ehemals ausgedehnte Park exemplarisch für das Fortleben des englischen Landschaftsgartens. Dieses Ineinandergreifen von Garten, Park und gewachsener Natur inszeniert eine Kulisse, in welcher der Bau als Allusion auf seinen Bauherrn repräsentiert. Mit der Natur tritt er in ein Spannungsverhältnis, dem Gugitz mit dem Turm, den Balkonen, Terrassen und Treppen als Verbindung zum Garten hin begegnet.

Die Villenanlage Lanna zählt heute mit ihren Nebengebäuden und dem Garten aufgrund der stilistischen und formalen Einheit von Architektur, Malerei, Mobiliar, Ausstattung und Gartenkunst sowie der zentralen Kontrolle durch den Autor Lanna selbst zu den bedeutendsten Beispielen eines historistischen Gesamtkunstwerkes in Österreich.


[1] Werner Kitlitschka, Die Malerei der Wiener Ringstraße, Wiesbaden 1981, S. 251.


Im Gespräch mit Markus Landerer von der „Initiative Denkmalschutz“

Interview: Therese Backhausen

VHGÖ: Herr Landerer, was waren Anlass und Triebfeder, den Verein „Initiative Denkmalschutz“ zu gründen?

M.L.: Begonnen hat es schon in meiner Jugend. Familienwandern war für mich und meinen Bruder langweilig. War dies aber mit der Besichtigung einer Burgruine verbunden, wurde es interessant. Nun verbanden wir Wandern und Ruinenbesichtigungen, wir hatten unser Abenteuer und die Eltern waren auch glücklich. Später übernahm ich dann die familiäre Reiseplanung, immer mit dem Fokus auf Burgen- bzw. Ruinenbesichtigungen, und gestaltete die Reisen zunehmend vielfältiger. Die Konstante, die blieb, war und ist das Interesse für bedrohte Kulturgüter: einerseits die einstürzenden bzw. ruinösen Burgruinen und jetzt eben alle Kulturdenkmäler in Österreich, die gefährdet sind. Im Zuge des Interesses für Burgruinen und Burgen bin ich dann im Herbst 1987 als damals nicht einmal 16-Jähriger Ihrem Verein beigetreten.

Hatten Sie in der Anfangsphase Unterstützer?

Dazu gibt es eine längere Vorgeschichte. Im Zuge meines Kunstgeschichtestudiums in den 1990er-Jahren besuchte ich einige Vorlesungen, die in mir das Bewusstsein für historische Häuser und deren kulturhistorische Bedeutung schufen. Bei einem Gang durch die Wiener Straßen sah ich eines Tages einen Hausabriss nach dem anderen. In den Vorlesungen hörte ich dann über deren Bedeutung und musste feststellen, dass man in der Öffentlichkeit davon fast nichts mitbekam bzw. dass dies einfach so hingenommen wurde. Das war für mich ein gewisser Widerspruch. Nachdem mein Vater in Salzburg in einem Stadtteilverein aktiv war und auch ich davon einiges mitbekam, gründete ich im Jahr 1999 meine erste Bürgerinitiative, bei der es um ein gefährdetes Bürogebäude aus dem Jahre 1911/12 ging: den sogenannten Kai-Palast. Im Zuge dessen kam ich mit dem Schauspieler und Altstadtschützer Herbert Fux in Kontakt, der die Initiative ebenfalls unterstützte. Das Gebäude wurde 2001 dennoch abgerissen.

Wenige Monate danach brannten die Sophiensäle. Ich wollte nun aber keine zweite Initiative gründen, da dies sehr aufwendig ist. Nachdem ich allerdings eine Meldung gehört hatte, dass die denkmalgeschützten Säle in wenigen Wochen vielleicht abgerissen werden könnten, war für mich klar, dass man das nicht so einfach hinnehmen könne. Da brennt also ein Kulturdenkmal – und kurz danach bekommt man dafür den Abrissbescheid? Dann wird es in Wien noch viel öfter brennen, dachte ich mir. Und das war schließlich meine eigentliche Motivation, mit einem Freund, den ich zuvor über das Kondolenzbuch der Sophiensäle kennengelernt hatte, doch eine weitere Initiative zu gründen. Diese große Bürgerinitiative „Sophiensäle“ über viele Jahre war dann dank meiner gesammelten wertvollen Erfahrungen mit der ersten – nicht erfolgreichen – Bürgerinitiative so weit wirksam, dass das Gebäude tatsächlich gerettet wurde. Ich war auch mit Herbert Fux immer wieder in Kontakt und im Zuge dessen dann quasi sein Sekretär und fachlicher Berater in diesen Belangen. Nach seinem Tod im März 2007 trat eine Lücke auf, mit ihm verstummte die öffentliche Stimme.

Im Dezember 2007 wusste ich dann, dass ich – nachdem es ihn, der an die Öffentlichkeit getreten war, nicht mehr gab – mit Freunden und Kollegen einen Verein gründen und dies als solcher fortführen würde. Und ebendas haben wir dann im Februar 2008 auch getan. Die Unterstützer waren jene Personen im Umfeld, die ich bei Veranstaltungen und der Zusammenarbeit mit Herbert Fux kennengelernt hatte. Zu diesem Zeitpunkt konnte ich aufgrund meiner früheren Bürgerinitiativentätigkeiten dann bereits auf einige Interessierte zurückgreifen. Daraus entstand schließlich der Verein „Initiative Denkmalschutz“.

Wie entwickelte sich der Verein zu einer Organisation, deren Arbeit vor allem durch das finanzielle Engagement von Mitgliedern bzw. Sponsoren getragen wird?

Meine Triebfeder und mein Ansporn waren, vor allem über Presseaussendungen und Medienarbeit hier einiges auf politischer Ebene zu ändern. Wir sind dann relativ schnell gewachsen und konnten uns auch bald ein eigenes Büro leisten. Und das Glück ist, dass wir allein durch die Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziell so gut ausgestattet sind, dass wir nicht von irgendwelchen Subventionen abhängig sind.

Arbeiten Sie mit Instituten wie dem Bundesdenkmalamt oder anderen zusammen?

Natürlich haben wir vielerlei Kooperationen und Anknüpfungspunkte, wo wir zusammenarbeiten, und stehen ebenfalls mit dem Bundesdenkmalamt in einem regelmäßigen Austausch. Unser Bestreben ist es auch, das Bundesdenkmalamt in 95 Prozent der Fälle zu unterstützen, weil wir wissen, wie schwierig für dieses die Situation sowohl finanziell als auch personell ist. Also, die Ressourcen sind beim BDA sehr ausgedünnt, sodass wir auch ein gewisses Verständnis für einige Problemfelder des Denkmalamtes haben. Aber manchmal müssen wir in seltenen Fällen das Bundesdenkmalamt auch kritisieren, wenn es aus unserer Sicht nicht in Ordnung war, dass ein Abbruch oder eine Veränderung bewilligt wurde. Im Kern jedoch wollen wir dem Denkmalamt im Großen und Ganzen den Rücken stärken.

Tja, die Denkmalpflege muss manchmal Zerstörungsprozessen ohnmächtig zuschauen. Selbst wenn es ihr durch Überzeugung gelungen ist, den Abbruch einzelner besonders qualitätvoller Baudenkmale zu verhindern, scheitert deren Erhaltung daran, dass sich keine Käufer finden oder fanden, die die Kosten der laufenden Bauunterhaltung übernehmen wollen. Können Sie dem zustimmen?

Grosso modo kann ich dem sehr wohl zustimmen. Wir haben in Österreich eine Situation, die es für Eigentümer von historischen Gebäuden sehr schwer macht, unter den gegebenen Rahmenbedingungen die Gebäude in einem guten Zustand zu halten, zu restaurieren und zudem vor allem noch gewisse Einnahmen zu lukrieren, die diesen Aufwand dann überhaupt abdecken. Und weil eben die Rahmenbedingungen aus unserer Sicht katastrophal schlecht sind, sind wir bemüht, diese hier zu verbessern, damit es steuerliche, finanzielle Anreize gibt, auch seitens der Politik. Es gibt sehr viele Möglichkeiten, die Stellschrauben zu verändern, auch mit dem Mietrechtsgesetz, das ja im Vergleich der sogenannten Neubauten nach 1945 und der Altbauten extrem ungerecht ist. Oder das Beispiel mit der als solcher titulierten „Liebhaberei“, wodurch Eigentümer, die sogar mehr in das Objekt hineinstecken, als sie finanziell daraus lukrieren, vom Finanzamt noch zusätzlich dafür bestraft werden, anstatt sie quasi besonders dafür zu loben, dass sie im Sinne der Öffentlichkeit so etwas erhalten. Diese Haltung erschließt sich uns überhaupt nicht und ist für uns besonders absurd. Es ist somit dringend an der Zeit, da sehr vieles zu ändern.

Außerdem war und ist der Zeitgeist ganz auf den Komfort und die leichte Pflege von Neubauten ausgerichtet.

Ja, das ist grundsätzlich so. Wobei ein ganz großes Problemfeld neben diesen schlechten Rahmenbedingungen, die wir sehen müssen, auch darin besteht, dass es für Eigentümer extrem schwierig ist, an gute Fachinformationen, an wirklich gute bautechnische Beratungen zu kommen. Zahlreiche Eigentümer sind eigentlich vollkommen überfordert von diesen Problemlagen, die sie durch ihr Objekt bekommen, und müssen sich in Folge von mehr oder weniger guten Professionisten beraten lassen. Etliche Beratungen sind unserer Ansicht nach nicht sehr geglückt. Hier die Eigentümer gut an der Hand zu führen, damit sie die richtigen Beratungen bekommen, ist eine eigene Aufgabe. Dann sind wir wieder bei diesen Mehrkosten, die dadurch entstehen, wenn es sich um wirklich qualitativ hochwertige Restaurierungsmaßnahmen handelt.

Welche Mittel stehen Ihrer Meinung nach zur Verhinderung solcher Vorgänge zur Verfügung?

Wir haben das Problem, dass wir keine wirkliche Erhaltungspflicht bezüglich denkmalgeschützter Bauten haben. Österreich ist unter den Europaratsmitgliedern neben ein paar Kleinstaaten eines der allerletzten Länder, das die sogenannte Konvention von Granada, welche die unbedingte Erhaltungspflicht für denkmalgeschützte Bauten vorsieht, nicht ratifiziert hat. Das sehen wir als Katastrophe an, weil die logische Schlussfolgerung daraus ist, dass man denkmalgeschützte Objekte straflos verfallen lassen kann – es sei denn, die öffentliche Hand stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um hier quasi die Restaurierung oder die nötigen Sicherungsmaßnahmen zu übernehmen. Und besonders absurd ist in diesem Zusammenhang die wirtschaftliche Zumutbarkeit, denn diese ist von den tatsächlichen finanziellen Verhältnissen des Eigentümers entkoppelt. Das heißt, nach dieser Definition ist es selbst einem Milliardär wirtschaftlich nicht zumutbar, ein gesamtes Dach zu decken, sondern lediglich den Austausch einzelner Dachziegel sowie das Verschließen offener Fensterluken durchzuführen. So steht es auch im Denkmalschutzgesetz. Alles, was darüber hinausgeht, ist dem Eigentümer nicht zumutbar – sogar dann, wenn er es sich leicht leisten könnte. Dies muss dann der sogenannte Denkmalfonds übernehmen oder das Kulturministerium, die beide nicht unbedingt in Geld schwimmen. Das ist die Problematik des spärlich dotierten Denkmalfonds, und deswegen kommt es auch oft dazu, dass Objekte straffrei verfallen lassen werden können, wie am Beispiel des besonders tragischen Falles der Gartlmühle in Gresten festzumachen ist. Diese stand seit 1979 unter Denkmalschutz, der im Jahr 2008 teilweise aufgehoben wurde. Die Mühle wurde schließlich 2012 fast vollständig abgerissen. Aber natürlich, wenn man die Forderung nach einer Erhaltungspflicht stellt, müssen wir immer auch betonen, dass dies nur dann möglich ist, wenn gleichzeitig die Rahmenbedingungen für die Eigentümer deutlich verbessert werden. Sonst kann man so etwas auch nicht einfordern.

Wir haben von der Wirtschaftlichkeit gesprochen, das leitet gleich zur nächsten Frage über: Warum ist die viel zitierte „wirtschaftliche Abbruchreife“ der „Totengräber des Kulturerbes“? Und warum können Investoren mit diesem Schlagwort fast alle Schutzmaßnahmen umgehen?

Diesen Ausdruck habe ich vor allem im Zusammenhang mit den Schutzzonenwidmungen der Stadt Wien gebracht, aber die Probleme sind in anderen Landeshauptstädten sehr ähnlich. Die Frage lautet, ob man mithilfe von eigenen Gutachten feststellen kann, dass es sich wirtschaftlich nicht rentiert, ein Gebäude zu restaurieren, weil es dadurch im Vergleich zu einem Neubau einen großen Fehlbetrag gibt. Wenn am Beispiel Wien der Altstadterhaltungsfonds diesen Fehlbetrag nicht abdeckt, dann gilt das Objekt als „wirtschaftlich abbruchreif“. Somit – und das habe ich selbst lange nicht gewusst – ist die wirtschaftliche Abbruchreife ganz eng an die Bereitschaft des Wiener Altstadterhaltungsfonds gekoppelt, hier den Fehlbetrag quasi zur Verfügung zu stellen. Wir haben dafür das Beispiel eines Gründerzeithauses im dritten Bezirk: Hier waren, glaube ich, sogar 780.000 Euro zu wenig vorhanden, um diesen Fehlbetrag auszugleichen. Und deswegen konnte ein erhaltenswertes Gründerzeithaus im dritten Bezirk dann trotzdem abgerissen werden. Man sieht also wieder die katastrophalen Rahmenbedingungen, den Vergleich Alt- und Neubau sowie die Dotierung, die dann seitens der öffentlichen Hand auch wichtig ist.

Und da geht es ja auch bei den Neubauten um einen enormen Quadratmetergewinn. Spielt das nicht ebenso eine Rolle?

Genau. Neben der Diskriminierung über das antiquierte Mietrechtsgesetz kann man durch Abriss und Neubau viel mehr Quadratmeter gewinnen, weil man dann natürlich auch die Geschoßhöhen deutlich reduzieren kann. Oft sind im Vergleich mit dem Bebauungsplan größere Bauhöhen erlaubt, die quasi noch mehr Kubatur herausschlagen können. Und wenn man dann noch das Dach besonders effizient ausnutzt, spricht immer mehr für den Abriss und immer weniger für den Erhalt des Gebäudes. Entsprechend gibt es heute seitens der Immobilienwirtschaft sehr große Bestrebungen, verstärkt auf einen Abriss hinzuarbeiten.

Gründerzeithäuser haben Sie ja schon erwähnt, und Beispiele dafür gibt es genug. Auch der ungebremste Abriss von Villen in den Wiener Bezirken schreitet voran. Wie erfahren Sie davon und haben Sie eine Parteistellung bei solchen Vorgängen? Stehen Sie mit den Bezirkspolitikern in Kontakt?

Wir erfahren davon hauptsächlich durch Spaziergänge und Informationen von unseren Vereinsmitgliedern oder durch andere Anrainer und Personen, die uns davon in Kenntnis setzen. Dann fangen wir an zu recherchieren – über den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sowie über das Grundbuch. Natürlich fragen wir auch immer wieder bei der Bezirkspolitik an, was sie davon weiß, ebenso bei der Baupolizei, weil dort ja eventuell um Abbruchbewilligungen angesucht wird. Auf diese Weise kann man relativ viel herausfinden und recherchieren sowie dann auch gewisse Maßnahmen setzen, um dies vielleicht in der Öffentlichkeit zu thematisieren. Die Tragik aber besteht darin, dass wir eigentlich in keinem der Fälle Parteistellung haben und die Anrainer nur dann, wenn es darum geht, die subjektiven Nachbarrechte, etwa die nächsten 3 bis 5 Meter ins Nachbargrundstück hinein, einzufordern. Das ist aus unserer Sicht ein ganz großes Manko. Die Baupolizei arbeitet hinter verschlossenen Türen, somit lässt sich nur sehr schwer nachprüfen, inwieweit diese Abbruchbewilligungen plausibel und nachvollziehbar sachlich korrekt durchgeführt werden und wo nicht. Wir hatten ein solches Beispiel in der Sigmundsgasse im 7. Bezirk, wo dann das Denkmalamt eingeschritten ist. Auch der Denkmalbeirat hat sich damit befasst. Dieser hat das Gutachten, das für den Abbruch gesprochen hatte, quasi in der Luft zerrissen mit der Begründung, dass, wenn solche Maßstäbe wie in diesem Gutachten angewandt und auch auf andere Gründerzeithäuser und Altbauten in Wien angelegt werden würden, man dann quasi halb Wien abreißen könnte.

Kann jeder, der das will, ein Gebäude abreißen? Wer erteilt eigentlich die Abbruchgenehmigungen? Und wie wird dies argumentiert?

Jeder, der möchte, kann versuchen, ein Haus abzureißen. Einerseits behördlich korrekt über eine Abbruchbewilligung oder – wenn man eben ganz frech ist – einfach mit dem Bagger reinfahren, Kulturgut vernichten und vielleicht irgendwelche Begründungen von wegen Gefahr in Verzug oder dergleichen vorschieben. Das ist dann auch immer besonders schwer nachzuweisen. Dazu gab es zwei tragische Fälle im Bezirk Lilienfeld in Niederösterreich, bei denen der Abbruch denkmalgeschützter Altbauten seitens der Gemeinde mit Hausschwamm und anderen unmittelbaren Bedrohungen begründet wurde, bevor überhaupt das Denkmalamt richtig einschreiten konnte. Ansonsten erteilt die zuständige Baubehörde die Abbruchgenehmigung nach den entsprechenden Landesgesetzen.

Das muss man auch betonen, dass es hauptsächlich um neun unterschiedliche Landesgesetze geht. Je nachdem, wie dies dort angeführt ist, kann es von Bedeutung sein, dass ein Gebäude ein historisch erhaltenswerter Altbau ist oder nicht. Leider ist es jedoch auch bei den Gemeinden am Land oftmals so, dass dann der Bürgermeister meint, etwas könne doch gar kein Kulturgut sein, wenn das Denkmalamt es nicht im Sinne des Denkmalschutzgesetzes als erhaltenswert erachtet. Dies stimmt allerdings nicht, denn für das lokale und regionale Kulturgut sind die Gemeinden und die Bundesländer zuständig. Genau aus diesem Grund hat zum Beispiel die Stadt Wien 1972 die Schutzzonen eingeführt oder die Stadt Salzburg 1967 das Altstadterhaltungsgesetz, weil man damals schon wusste, dass es eines weiteren Schutzmechanismus über das Denkmalschutzgesetz hinaus bedarf.

Wer kann denn diese Schutzzonen festlegen und was wird damit geschützt?

Wenn wir die Schutzzonen am Beispiel von Wien nehmen, wo ich mich am besten auskenne, so werden diese von der Magistratsabteilung festgelegt. Die MA 21 ist zuständig für Flächenwidmungs- und Bebauungspläne, oft auf Grundlage von Gutachten seitens der MA 19, die wiederum sowohl für den Erhalt historischer Bauten als auch für die Beurteilung zuständig ist, ob Altbauten erhaltenswert sind oder nicht. Und rein rechtlich festgelegt wird eine Schutzzone dann in einem Gemeinderatsbeschluss. Was wird damit geschützt? Formal ein erhaltenswertes Gebäude, aber wie schon zuvor ausgeführt, gibt es viele Lücken, die sich mehr oder weniger gut ausnützen lassen, sodass man dann doch noch zu dem angestrebten Abbruch kommt.

Wissen Sie, ob in der nächsten Zeit eine Reform der Wiener Bauordnung ansteht?

Ja, das wissen wir definitiv. Dazu gab es im November letzten Jahres eine große Enquete in Sachen Reform der Wiener Bauordnung, wo auch wir versucht haben, als Verein daran teilzunehmen. Dies wurde uns jedoch mit der Begründung des Platzmangels und anderen Ausführungen verweigert. Im Nachhinein haben wir festgestellt, dass man auch online dabei sein konnte. Dass man uns von der Teilnahme an der Enquete ausgeschlossen hat, ist für uns nicht nachvollziehbar. Es wird eine Reform der Bauordnung auch deswegen geben, weil die Stadt Wien selbst schon festgestellt hat, dass die Erhaltungspflicht in der Wiener Bauordnung oft reine Makulatur ist. An dieser Stelle muss ich noch ausführen, dass in der Wiener Bauordnung eigentlich eine viel stärkere Erhaltungspflicht definiert ist als im Denkmalschutzgesetz, wo wir ja quasi gar keine Erhaltungspflicht, sondern nur den Schutz vor aktiver Zerstörung haben. Die Reform der Wiener Bauordnung betrifft auch den § 129, der damit eine stärkere Wirkung erhalten wird. Denn darin ist die Verpflichtung für den Eigentümer festgehalten, sein Gebäude in einem guten Zustand zu erhalten, also die Pflicht zu einer dauernden nachhaltigen Pflege. Es ist für uns seit Jahrzehnten nicht nachvollziehbar, warum dieser Paragraf so wenig funktioniert. Denn ist der Bauzustand sehr schlecht, bekommt der Eigentümer als Belohnung dafür, dass er sich nicht an die Bauordnung gehalten hat, die Erlaubnis zum Abbruch. Das war und ist momentan das allergrößte Problem und ich hoffe sehr, dass diese Lücke in diesem Jahr halbwegs gut geschlossen wird.

Ihre Initiative besteht jetzt schon seit 15 Jahren. Sie zeigen auf, und dabei erlebt man sicherlich auch einiges an Anfeindungen, nehme ich an. Wie gehen Sie damit um und was war Ihr schlimmstes Erlebnis?

Na ja … also, die Anfeindungen halten sich in Grenzen. Wir bekommen eigentlich sehr viel positiven Zuspruch. Was einigen Eigentümern selbstverständlich aufstößt, sind unsere Stellungnahmen zu den Umwidmungen, durch die wir natürlich versuchen, die Bebaubarkeit etwas zu reduzieren. Aber wir schreiben jetzt in unseren aktuellen Stellungnahmen auch immer hinein, dass man die Eigentümer nicht noch mehr eingrenzen darf und dass sie nicht noch mehr Nachteile auferlegt bekommen dürfen, beispielsweise durch eingeschränkte Bebauungsmöglichkeiten. Man muss hier andere Rahmenbedingungen schaffen, um das Ganze gleichzeitig zu verbessern, sodass es nicht immer auf Kosten des Eigentümers geht.

Dadurch, dass diese Rahmenbedingungen so schlecht sind, verstehe ich aber, dass einige Eigentümer stinksauer auf uns sind. Ich habe das letztes Jahr bei den Stellungnahmen zu den Umwidmungen zweimal erlebt. Die waren dann schon sehr hart in ihren Formulierungen, aber ich nehme das relativ locker. Was ich nicht so locker nehme, sind natürlich Klagen, und wir hatten ja auch schon zwei-, dreimal Probleme mit Klagen, bei denen wir uns juristisch beraten lassen mussten. Das sind für uns die unangenehmsten Erlebnisse.

Und können Sie von einer positiven Wende dank Ihrer Interventionen berichten?

Nun, das ist immer ein sehr schwieriger Punkt – festzustellen, wo man jetzt wirklich erfolgreich ist oder nicht. Ich denke, wir haben in den letzten 15 Jahren mittlerweile bereits über 100 Stellungnahmen zu Umwidmungen abgegeben. Wenn man jetzt jede einzeln für sich betrachtet, kann man sagen, es war eine erfolgloser als die andere. Die Erfolge sind in diesem Punkt äußerst mager gestreut. Aber wir lassen nicht locker, weil wir wissen, dass es extrem wichtig ist, dass wir uns hier proaktiv und vorausschauend zu Wort melden. Und uns wurde auch schon hinter vorgehaltener Hand aus dem Magistrat mitgeteilt, dass wir Mitursache dafür sind, dass sich die Bauordnung in letzter Zeit deutlich verbessert hat. Offiziell wird uns das natürlich niemals gesagt. Aus meiner Sicht dient jede Aktion, die wir setzen, der Bewusstseinsbildung der Bezirkspolitiker bzw. der Politiker an sich. Ich denke, dass wir da extrem viel bewegen können, ohne dass es wirklich messbar ist. Unmittelbar erfolgreich waren wir bei der Rettung der Zinkhütte Döllach in Kärnten. Weiters haben wir auch so manche Unterschutzstellung seitens des Denkmalamtes erfolgreich angeregt.

Haben Sie zum Abschluss noch etwas, das Ihnen besonders am Herzen liegt und das Sie uns mitteilen wollen?

Ja. Besonders am Herzen liegt mir, dass es im Rahmen der bevorstehenden Reform des Denkmalschutzgesetzes, das übrigens heuer sein 100-jähriges Bestehen feiert, hier hoffentlich deutliche Verbesserungen gibt. Besonders tragisch sind nämlich die Unterschutzstellungsverfahren, denn während eines solchen laufenden Verfahrens können die Gebäude problemlos abgerissen oder verändert werden. Und wenn ich an Einzelbauten denke, die uns besonders am Herzen liegen, so sind es zurzeit das Hotel Wörthersee in Klagenfurt oder das Jagdschloss Guggenthal bei Salzburg, die beide unter Denkmalschutz stehen und deren Bauzustand sehr schlecht ist. Wir haben dazu jetzt auch eine eigene parlamentarische Bürgerinitiative („Petition“) vorbereitet, mit der wir hier Verbesserungen seitens der Politik einfordern.

Herr Landerer, ich danke Ihnen für das Gespräch!


Save the Date

Denkmalgespräch am Donnerstag

Wir möchten Sie auf Veranstaltungen des Bundesdenkmalamtes anlässlich 100 Jahre Österreichisches Denkmalschutzgesetz, das mit einer Reihe von Veranstaltungen in Österreich begangen wird, hinweisen.

Erstmalig ist Andreas Lehne mit Denkmalgespräche am Donnerstag in ganz Österreich unterwegs, um mit unterschiedlichen Persönlichkeiten über Denkmalpflege und ihr Verhältnis zum kulturellen Erbe zu plaudern und kontroverse Standpunkte zu diskutieren. Fachgespräche und Gesprächsrunden präsentieren die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Denkmale in Österreich und geben Gelegenheit, über aktuelle und herausfordernde Themen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege zu sprechen, um das Bewusstsein für Denkmalschutz und Denkmalpflege zu schärfen oder aus einer anderen Sichtweise zu betrachten.

Nächste Veranstaltung:

13. April 2023
Denkmalgespräch am Donnerstag | Niederösterreich

Andreas Lehne spricht mit Franziska Leeb
Kunsthalle Krems | Anmeldung und Details

Weitere Informationen und das vollständige Veranstaltungsprogramm finden Sie auf der Website des Bundesdenkmalamtes: 100 Jahre Österreichisches Denkmalschutzgesetz


MERITA

MERITA – Wo sich KamMERmusik, HerITage und TAlent treffen

Wie schon vor 3 Jahren  – wir haben Sie im Frühlingsnewsletter 2020 über das Projekt „le Dimore Quartetto“ informiert – suchen European Historic Houses auch diesmal wieder private Historische Häuser als Veranstalter bzw. als Quartiergeber für die am MERITA-Projekt beteiligten Streichquartette.

MERITA ist ein Projekt, das vom Creative Europe-Programm finanziert wird und von le Dimore del Quartetto geleitet wird.  Ziel ist es, die Präsenz und Verbreitung von 38 aufstrebenden europäischen Streichquartetten durch eine spezielle Plattform zu intensivieren.

Eines der Hauptziele dieses Projekts ist die Förderung eines nachhaltigen Geschäftsmodells, das aufstrebende Kammermusikkünstler, das Publikum und das kulturelle Erbe (europäische Herrenhäuser und historische Standorte) vereint und den Austausch bewährter Verfahren und die Wettbewerbsfähigkeit für Künstler, das Engagement und die Entwicklung des Publikums fördert sowie ökologische Nachhaltigkeit und Bewusstsein. Die Aufgabe der European Historic Houses in diesem Projekt ist es, Eigentümer aus unserem Netzwerk zu finden, die bereit sind, die Musiker aufzunehmen.

MERITA sucht derzeit nach privaten historischen Häusern, die zwischen September 2023 und April 2024  5-tägige Residenzen für die an dem Projekt beteiligten Streichquartette zur Verfügung stellen würden. Diese Residenzen sollten für die Musiker folgendes beinhalten: vier Betten, einen angemessenen Raum für Proben und bei Bedarf den Zugang zu einer Küche. Im Gegenzug hätten Eigentümer die Möglichkeit:

  • Ihr historisches Haus über eine spezielle Seite auf der digitalen Plattform von MERITA zu bewerben
  • Hochwertige Konzerte, die von talentierten Musikern aufgeführt werden, zu besuchen
  • Sich an einem internationalen Netzwerk von historischen Häusern, Streichquartetten, Kammermusikprofis usw. für die Entwicklung von MERITA zu beteiligen
  • Treffen mit anderen privaten Eigentümern, die an dem Projekt beteiligt sind.

In der Präsentation ………….hier Klick zur Powerpointpräsentation…….  finden Sie einen Überblick über die MERITA-Plattform sowie zusätzliche Informationen für potenzielle Gastgeber.  Die Gastgeber erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.000 € zur Deckung ihrer Auslagen.

Wenn Sie daran interessiert sind, ein Veranstalter zu werden, benötigen European Historic Houses die folgenden Informationen von ihnen:

  • Anzahl der für das Quartett verfügbaren Zimmer
  • Hätte das Quartett Zugang zu einer Küche?
  • Zeitraum der Verfügbarkeit / Gewünschter Aufenthaltszeitraum
  • Eine kurze Beschreibung, wie Sie Ihr historisches Haus mit den üblichen Verkehrsmitteln erreichen können

Bei Interesse bitte Anmeldung direkt unter e.oksiuta@europeanhistorichouses.eu


Filmdrehlocation gesucht

Die Kevin Lee Filmgesellschaft mbh Bayerisches Filmzentrum sucht für die Produktion des Films „DAS GEHEIME STOCKWERK“ noch eine Drehlocation für Großküche und Wäschekammer.

Für den Kinofilm DAS GEHEIME STOCKWERK von Kinderfilmregisseur Norbert Lechner sind wir aktuell auf der Suche nach einer Location für den Drehzeitraum Herbst 2023.

DAS GEHEIME STOCKWERK ist eine Zeitreise-Geschichte:

KARLI entdeckt, dass er im Hotel seiner Eltern in der Zeit reisen kann, in ein geheimes Stockwerk ins Jahr 1938. Er freundet sich mit dem jüdischen Mädchen HANNAH und dem Schuhputzer GEORG an. Gemeinsam lösen sie einen aufregenden Kriminalfall und Karli begreift, was für ein Schatten über der Welt seiner neuen Freunde liegt.

Der Film wird vom „Österreichischen Filmistitut (ÖFI)“ und vom ORF gefördert.

Gesucht wird aktuell noch eine GROßKÜCHE (also ehemaliges Hotel, Guthof, Kloster, Schloss etc.) original aus dem Jahr um 1900-1940 und eine WÄSCHEKAMMER.

Bislang sind die bestätigten Drehorte in Bad Gastein und Semmering, wir suchen aber prinzipiell in ganz Österreich.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Produktionsassistentin Daria Pantyukhova produktionsassistenz@kevinlee.de


Kirchenbänke abzugeben

Kirchenbänke aus Oberösterreich kostenlos abzugeben

Es handelt sich insgesamt um 14 unter Denkmalschutz stehende Bänke mit je 4 Meter Länge (12 x mit Kniebank, 2 x ohne Kniebank)

Die Bänke haben einen leichten Holzwurmbefall

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Carl Philip Clam 0664 4153355 


Buchempfehlungen

Die Repräsentation der Habsburger
(
1493–1806)

Friedrich Polleroß

Mit über 600 Abbildungen reich illustriert, stellt das Buch die Formen der Repräsentation der Casa de Austria von Kaiser Maximilian I. bis Kaiser Franz II. in der Kunst dar. Damit wird erstmals eine Darstellung der künstlerischen „Corporate Identity“ sowohl des österreichischen als auch des spanischen Zweiges der Familie und eine Analyse der „Longue durée“ dieser Phänomene unternommen.
Die Einleitung zeigt die engen Verflechtungen zwischen den habsburgischen Kaisern und den spanischen Königen anhand der „Pietas Eucharistica“ und künstlerische Stilparallelen in Form eines „Kaiserstils“ auf. Weiters wird auf die sozialen Gruppen verwiesen, die entweder im Dienst der Habsburger Propaganda für das Herrscherhaus betrieben (Geistliche, Hofgelehrte und Hofkünstler) oder ihre eigene Repräsentation mit jener der Dynastie verbunden haben (Hofadelige, Diplomaten, Minister, Statthalter, Bankiers und Großhändler).
Das erste Hauptkapitel beleuchtet die enge Orientierung der habsburgischen Kunstproduktion an der antiken Kunst. Dies umfasst sowohl Architektur und ephemere Triumphbögen als auch mythologische Themen in Malerei und Druckgraphik sowie Numismatik und Archäologie. Der zweite Abschnitt behandelt die Repräsentation im sakralen Zusammenhang zwischen Gottesgnadentum und „Pietas Austriaca“, die dem politischen Machterhalt des geographisch vielfältigen Territoriums auf vier Kontinenten diente. Vorgestellt werden Identifikationsporträts und Votivbilder, Klosterstiftungen und Reliquiensammlungen sowie die Präsentation des sakralen Charismas der Herrscher in Gotteshäusern und durch Denkmäler auf öffentlichen Plätzen. Der dritte Abschnitt widmet sich den Porträts im Gruppenbildnis und als Serien sowohl familiärer als auch amtsgenealogischer Form. Das Schlusskapitel zeigt das Wirken der Dynastie in einem geographischen und heilsgeschichtlichen Universalismus

ISBN 978-3-7319-1229-3

Johann Bernhard Fischer von Erlach (1656-1723)

und die Baukunst des europäischen Barock

Herbert KarnerSebastian SchützeWerner Telesko

Johann Bernhard Fischer von Erlach ist einer der bedeutendsten Barockarchitekten Mitteleuropas. Im Auftrag des habsburgischen Kaiserhauses, von Kirchenfürsten und Mitgliedern des Hofadels schuf er Schlösser, Paläste und Kirchen von Weltrang. Aus Anlass des Jubiläumsjahres bietet der hochwertig bebilderte Band eine facettenreiche Neubewertung des berühmten Baumeisters. Mit keiner anderen Stadt ist der Name Fischers von Erlach so eng verknüpft wie mit Wien. Bauten wie die Karlskirche oder Schloss Schönbrunn tragen bis heute zum Ruhm der Metropole bei. Aber auch in Salzburg, Prag und Mähren schuf der Architekt wegweisende Bauten wie die Kollegienkirche oder das Palais Clam-Gallas. Namhafte Experten aus Österreich, Italien, Tschechien und Deutschland zeichnen ein umfassendes Bild von Fischers von Erlach vielschichtigem Werk sowie seinen Inspirationsquellen in der antiken und neuzeitlichen Architektur.

Herbert Karner ist Dozent für Kunstgeschichte, tätig an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften..
Sebastian Schütze ist Professor für Neuere Kunstgeschichte und Dekan der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien..
Werner Telesko ist Dozent für Kunstgeschichte, tätig an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.

ISBN 978-3-7774-3876-4